Elektronische Zollanmeldungen von Exporten mit dem IT-Verfahren ATLAS (AES/ECS) sind mittlerweile längst zum Standard geworden.
Gleichwohl ist beim Export von Waren aus der EU eine Vielzahl von verfahrensrechtlichen Regelungen zu beachten. Verwirrend sind dabei oftmals die unterschiedlichen Beteiligtenkonstellationen insbesondere bei Reihengeschäften (Ausführer, Anmelder, Subunternehmer, direkter und indirekter Vertreter), die Codierungsanforderungen in den Zollanmeldungen (z. B. Y901, Y920, oder 3LNA) oder die Wartezeiten und Auflagen bei vereinfachten Zollanmeldungen mit förmlicher Bewilligung (dem früheren „Zugelassenen Ausführer“). Die Nichtbeachtung dieser Regelungen kann zu Bußgeld und sogar strafrechtlichen Folgen führen. Außerdem drohen die Aussetzung oder sogar der Widerruf von bewilligten Vereinfachungen. Auch der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorized Economic Operator, kurz AEO genannt), der eine immer größere Bedeutung gerade im Export erfährt, steht auf dem Spiel. Ein Imageverlust sowie wirtschaftliche Nachteile wären die Folge.
Das Seminar macht die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (auch mit geringen Vorkenntnissen) mit diesen Regelungen vertraut und gibt dabei anhand von praktischen Fällen wichtige Hilfestellungen und Tipps für die Praxis, um Fehlerquellen erkennen und die optimale Abwicklung der Exporte gewährleisten zu können.
Besprochen werden u. a. alle die Ausfuhr bestreffenden Verfahrensabläufe und Gestaltungsspielräume einschließlich deren Vor- und Nachteile sowie die Nutzungsvoraussetzungen von ATLAS in der aktuellen Version, einschließlich der verschiedenen Anbindungsvarianten (wie z. B. die Internet-Ausfuhranmeldung-Plus, IAA-Plus). Thematisiert werden auch die Prüfungsmöglichkeiten bezüglich der Dual-Use-Verordnung und der Embargovorschriften, einschließlich der zutreffenden Unterlagencodierung in der Zollanmeldung mittels EZT-Online. Sich bereits abzeichnende Rechts- und Verfahrensänderungen werden soweit möglich ebenfalls angesprochen.