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NIS2-Geschäftsleitungsschulung nach § 38 BSIG  

Cybersicherheit ist Chefsache – und ab dem 6. Dezember 2025 die besondere Pflicht der Geschäftsleitung. Mit dem novellierten BSI-Gesetz (BGBl. 2025 I Nr. 301) verpflichtet § 38 Abs. 3 BSIG Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen, regelmäßig an Cybersicherheitsschulungen teilzunehmen. Diese Pflicht ist persönlich, nicht delegierbar und ihre Erfüllung muss auf Anfrage gegenüber dem BSI nachgewiesen werden können.

Diese Schulung führt die Geschäftsleitung kompakt und praxisnah durch genau die drei Kompetenzbereiche, die das Gesetz fordert: Risiken erkennen, Risiken managen, Auswirkungen beurteilen. Kein Frontalvortrag, sondern ein Arbeitsformat auf Augenhöhe – mit Raum für Ihre Fragen zu Ihrem Unternehmen, Ihrer Branche und Ihrer Verantwortung als Organ. Sie verlassen die Schulung mit einem klaren Bild Ihrer persönlichen Pflichten und erhalten eine dokumentierte Teilnahmebestätigung. Diese Bestätigung ist so konzipiert, dass sie als individueller Nachweis zur Erfüllung der gesetzlichen Schulungspflicht gegenüber dem BSI dienen kann. Eine behördliche Anerkennung oder Zertifizierung besteht derzeit nicht.

Inhaltlich orientieren wir uns an der BSI-Handreichung „Schulung für Geschäftsleitungen“, Version 1.0 vom 17.04.2026.

Zielgruppe

Pflichtig nach § 38 Abs. 3 BSIG sind ausschließlich die Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen im Sinne des § 28 BSIG – bei wichtigen Einrichtungen ab 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz und einer Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Mio. €, jeweils in einem der 14 BSIG-Sektoren. Adressat der Schulung ist daher die Geschäftsleitung selbst: Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und vertretungsberechtigte Organe. Ebenso angesprochen sind Geschäftsleitungen von Zulieferern BSIG-pflichtiger Unternehmen, die von ihren Kunden einen Schulungsnachweis verlangt bekommen – auch dann, wenn sie selbst formell noch nicht NIS2-pflichtig sind.

Veranstaltungsumfang

ca. 4 Stunden (halbtägig – entspricht der Annahme der Gesetzesbegründung zu § 38 Abs. 3 BSIG).

Dozent

Jürgen Sommer

Ort & Termine

findet Online statt
Lehrgangsdauer: 27.10.2026
ONLINE-VSNIS0126

findet Online statt
Lehrgangsdauer: 16.02.2027
ONLINE-VSNIS0127

Teilnehmerpreis

298,00 €

Veranstaltungsinhalte

  • Rechtlicher Rahmen: NIS2 / BSIG (BGBl. 2025 I Nr. 301), § 38 BSIG (Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht), persönliche Verantwortung und Haftung der Geschäftsleitung (§ 38 Abs. 2 BSIG i. V. m. § 43 GmbHG / § 93 AktG), Grenzen der D&O-Deckung 
  • Kompetenzbereich 1 – Risikoerkennung: Bedrohungslagen einordnen, Eintrittswahrscheinlichkeiten einschätzen, Cyberrisiken als unternehmerisches Thema verstehen 
  • Kompetenzbereich 2 – Risikomanagement: Die zehn Pflichtmaßnahmen nach § 30 BSIG, deren Wirkung und Überwachung 
  • Kompetenzbereich 3 – Auswirkungsbeurteilung: Wie Sicherheitsmaßnahmen auf Betriebsabläufe, Kostenstrukturen und strategische Ziele wirken 
  • Melde- und Registrierungspflichten: § 32 BSIG (Erstmeldung 24 h / Bewertung 72 h / Abschluss 1 Monat), § 33 BSIG 
  • Dokumentation als Schutzschild: Nachweisführung, Verankerung im Geschäftsverteilungsplan, revisionssichere Teilnahmebestätigung 
  • Abschluss: Dokumentierte Teilnahmebestätigung mit Inhaltsnachweis, ausgestellt durch die IHK-Weiterbildung - keine behördliche oder BSI-zertifizierte Bescheinigung.

Thema

Cybersicherheit

Veranstaltungsgruppe

Seminar

Kontakt

Nicole Böhner
Nicole Böhner

Tel.: 0921 886-203
E-Mail-Kontakt:

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