Das seit Anfang 2023 geltende Sorgfaltspflichtengesetz nimmt Unternehmen in die Pflicht, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in der Lieferkette mehr Verantwortung für Menschenrechts- und Umweltrisiken zu übernehmen. Wie diese Anforderungen zum Nutzen aller umzusetzen sind, ist Inhalt dieser Qualifizierung.
Um „Nachhaltigkeit“ in der Praxis der Wirtschaft zu verankern und ihre Geltung als Leitmotiv verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns zu stärken, hat der Gesetzgeber das 2023 in Kraft tretende Sorgfaltspflichtengesetz, auch bekannt als Lieferkettengesetz, geschaffen. Vergleichbare Gesetzgebung auf EU-Ebene ist bereits in Planung.
Ziel ist es, Unternehmen für Menschenrechts- und Umweltrisiken stärker in die Pflicht zu nehmen - sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in der Lieferkette. Für die Betriebe bedeutet das Gesetz ihre Lieferanten, Handelsbeziehungen und Geschäftsentscheidungen mit Hilfe des Sorgfaltspflichtenansatzes zu analysieren und idealerweise als Teil eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsmanagements zu etablieren.
Für diese Herausforderung sind speziell weitergebildete Fach- und Führungskräfte unverzichtbar.
Die Absolventinnen und Absolventen können
- die Lieferketten ihrer Unternehmen analysieren,
- konkrete Maßnahmen ableiten, wie Nachhaltigkeitsstandards entlang der Wertschöpfungskette angewendet und umgesetzt werden können und
- ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen initiieren.
Unternehmen
- reduzieren Risiken sowohl für Mensch und Umwelt, als auch für das Unternehmen selbst und gewinnen Ansehen bei Kunden, Finanzpartnern und Politik,
- sichern ihre Zukunftsfähigkeit.