In vielen Fällen ist es für den reibungslosen Ablauf in automatisierten Systemen jedoch nötig, dass diese Arbeiten zunehmend von „Nichtelektrikern“ durchgeführt werden. Deshalb ist eine ausreichende Ausbildung der Personen erforderlich, die solche Tätigkeiten eigenständig durchführen sollen.
Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, seiner Kenntnisse und Erfahrungen sowie, aufgrund seiner Kenntnis über die bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen, die ihm übertragenden Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.