Wie setzen Sie das Löschkonzept nach EU-DSGVO korrekt um? Die Erfüllung möglicher Löschanfragen ist als „Recht auf Vergessenwerden“ eines der Betroffenenrechte nach der EU-DSGVO. Zwar gab es eine Pflicht zum Löschen von Daten bereits vor dieser Verordnung, jedoch haben diese Anforderung bislang nur wenige Unternehmen umfassend umgesetzt. Dabei sollte das Thema „Löschen“ aufgrund der erheblich gestiegenen Risiken in Bezug auf Bußgelder und Schadensersatzansprüche nach der EU-DSGVO bei Unternehmen und Vereinen, die personenbezogene Daten verarbeiten, genauer betrachtet werden. In der Praxis führt dies bei Unternehmen/Vereinen häufig zu Unsicherheiten. Das Seminar unterstützt Sie dabei, die Herausforderungen datenschutzkonform und sicher zu meistern.