Im Jahre 2014 wurde das Reisekostenrecht komplett reformiert. Die Finanzverwaltung hat dazu ein äußerst umfangreiches Schreiben zur Detailregelung am 25.11.2020 veröffentlicht. Alle relevanten Bereiche des Reisekostenrechts sind nun auch von den Änderungen und Nachbesserungen betroffen. Die immense Fülle der Neuregelungen hat in der Praxis zu vielen Problemen und Diskussionen geführt. Besonders die neuen Verrechnungs- und Besteuerungsregelungen rund um die Frühstücks- und Mahlzeitengewährung anlässlich von Dienstreisen und die geänderte Systematik der Auslandsabrechnung bereiten in der Umsetzung Schwierigkeiten. Aktuelle BFH-Urteile zur Thematik präzisieren, entfalten aber auch zusätzliches Auslegungspotenzial. Da beim vom Steuerrecht abweichender betrieblicher Regelung oft nicht konform abgerechnet wird, ist es zwingend notwendig, bei der Erstattung der Reisekosten zu prüfen, ob diese steuerfrei oder doch (teilweise) steuerpflichtig sind und was es bei der Vorsteuererfassung zu berücksichtigen gilt. Abrechnungsfehler führen für den Arbeitgeber i.d.R. zu Steuernachzahlungen / Nachverbeitragung in der Sozialversicherung!
Einführung in die Grundlagen der Reisekostenabrechnung unter spezieller Berücksichtigung der Reisekostenreform, Wachstumschancengesetz 2024, Lohnsteuerrichtlinien 2023, aktueller BFH-Urteile sowie aktueller BMF-Schreiben (2015 bis 2023). Die Teilnehmer/-innen lernen anhand von praktischen Fallbeispielen die Systematik der Reisekosten in der Abrechnungspraxis zu verankern, um die bestehenden und neuen Regelungen auch umsatzsteuerrechtlich ohne Nachteil für ihr Unternehmen umzusetzen.