Provisionsanspruch für Immobilienmakler: wichtige rechtliche Grundlagen
In diesem Seminar werden zunächst wichtige Grundlagen des Allgemeinen Teils des BGB aufgezeigt. Dazu gehören unter anderem:
- Rechtssubjekte
- Rechtsfähigkeit
- Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit
- Rechtsgeschäfte
- Vertragsfreiheit
- Stellvertretung und Verjährung.
Daran schließen sich für Immobilienmakler wichtige Themen des Maklervertragsrechts an. Zu den Inhalten zählen:
- die gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruchs
- einfacher und qualifizierter Alleinauftrag
- Provisionsversprechen
- Form des Maklervertrages
- Nichtigkeit des Maklervertrages und des Hauptvertrages
- Nachweis- und Vermittlungstätigkeit
- Ursächlichkeit des Maklers sowie die wirtschaftliche Gleichwertigkeit bei Abweichungen zwischen dem beabsichtigten und dem abgeschlossenen Hauptvertrag.
Hinweis: Mit dem „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“ hat der Gesetzgeber eine Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eingeführt. Das Seminar erfüllt die in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelten Anforderungen an die Weiterbildungsverpflichtung und ist mit 7 Zeitstunden anrechenbar.
Zielgruppe
Immobilienmakler
Veranstaltungsform
Vollzeit
Veranstaltungsumfang
1 Tag, von 09:00 bis 17:00 Uhr
Dozent
Prof. Dr. Rolf Koch
Ort & Termine
IHK-Bildungszentrum Bayreuth
Lehrgangsdauer: 13.04.2021
BT-VSIMMO0121
IHK-Bildungszentrum Bayreuth
Lehrgangsdauer: 14.09.2021
BT-VSIMMO0621
Teilnehmerpreis
298,00 € inkl. kleiner Mittagsimbiss, Tagungsgetränke
und Seminarunterlagen
Die Höhere Berufsbildung geht online – zu Ihrer Sicherheit
Die Kurstage werden Stück für Stück durch unser Team auf online umgestellt. Als angemeldete/r Kursteilnehmer/in werden Sie von den zuständigen Weiterbildungsberatern selbstverständlich informiert.
Die IHK für Oberfranken Bayreuth ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und zugelassen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).