 AGBTeilnahme- und Zahlungsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen der IHK für Oberfranken Bayreuth (im Folgenden IHK)1. GeltungsbereichDiese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für entgeltliche Weiterbildungsveranstaltungen des Bereichs Berufliche Bildung der IHK gelten für den, mit der IHK hierzu abgeschlossenen Vertrag. Im vorliegenden Text wird generell die männliche Form verwendet, wobei die weibliche Form grundsätzlich mit gemeint ist. 2. Anmeldung, VertragsschlussDie Veranstaltungen stehen für jeden zur Anmeldung offen. Die Anmeldung zur Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen der IHK (Lehrgängen/ Seminaren/ Workshops/ online-Veranstaltungen usw.) erfolgt schriftlich auf einem gesonderten Anmeldeformular bzw. als Online-Anmeldung über die www.ihk-lernen. de. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt bis zur Erreichung der von der IHK festgelegten maximalen Teilnehmerzahl. Sofern die IHK nicht ausdrücklich die Belegung von Teilveranstaltungen zulässt, kann die Anmeldung nur für die Veranstaltung insgesamt erfolgen. Mit Zugang der Anmeldebestätigung durch die IHK kommt der Vertrag zustande. 3. Zulassung zu PrüfungenSofern die Veranstaltung zur Vorbereitung auf eine Prüfung (z. B. eine IHK-Prüfung) dient, liegt die Verantwortung, sich über die Zulassungsvoraussetzungen zu informieren, beim Anmelder. Ob der Anmelder die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder nicht, berührt die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages nicht. Die Prüfungsanmeldung hat vom Anmelder selbst bei der für die Zulassung zur Prüfung zuständigen Stelle (in der Regel die IHK für Oberfranken Bayreuth/Referat Prüfungswesen Weiterbildung) zu erfolgen. 4. LeistungsumfangDer Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. Weitere Kosten (z. B. für Fachliteratur und Unterlagenpauschale) sind nicht im Preis enthalten, außer dies wird in den jeweiligen Veranstaltungsunterlagen ausdrücklich erwähnt. Das Bestehen einer Prüfung, deren Vorbereitung die Veranstaltung dient, ist nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer etwaigen Abschlussprüfung kommt eine Minderung oder Rückforderung des Preises nicht in Betracht. Die IHK behält sich vor, den Inhalt der Veranstaltung den Erfordernissen der Praxis, geänderten Rahmenplänen (z. B. DIHK Rahmenplan) bzw. dem sonstigen Stand der pädagogischen Entwicklung anzupassen. Der Teilnehmer verpflichtet sich in den Veranstaltungsorten die jeweilige Hausordnung zu beachten. 5. Fälligkeit, Verzug, ZahlungDas Teilnehmerentgelt ist ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsamt, Arbeitgeber, Meister-BAföG) sofort mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Erstreckt sich die Veranstaltung über mehr als 130 Unterrichtsstunden und dauert sie länger als 6 Monate, können Ratenzahlungen vereinbart werden. Lehrmittel und Unterlagenpauschalen werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Wer einzelne Unterrichtseinheiten nicht besucht, hat keinen Anspruch auf eine Ermäßigung des Rechnungsbetrages. 6. RücktrittDer Teilnehmer kann bis 14 Werktage vor Beginn einer Veranstaltung mit weniger als 130 Unterrichtsstunden bzw. bis 4 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung mit mehr als 130 Unterrichtsstunden vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen hat der Teilnehmer der IHK eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 € zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 13 Werktagen vor Beginn einer Veranstaltung mit weniger als 130 Unterrichtsstunden bzw. innerhalb von 4 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung mit mehr als 130 Unterrichtsstunden, ist die IHK berechtigt, 40% des Veranstaltungsentgeltes als pauschalierten Aufwendungsersatz zu verlangen. Erfolgt der Rücktritt später, ist die IHK berechtigt, 50% des Restveranstaltungsentgeltes als pauschalierten Aufwendungsersatz zu verlangen bzw. einzubehalten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der IHK. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der IHK Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als die des Aufwendungsersatzes entstanden sind. Der Teilnehmer wird von seiner Zahlungsverpflichtung frei, wenn er mit Zustimmung der IHK einen Ersatzteilnehmer stellt. 7. KündigungBei Veranstaltungen mit bis zu 130 Unterrichtsstunden ist die Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich und entbindet den Teilnehmer nicht von der grundsätzlichen Pflicht den Lehrgangspreis zu zahlen. Bei Veranstaltungen mit 130 und mehr Unterrichtseinheiten, die nicht ausschließlich in Vollzeit gehalten werden, ist eine Kündigung nur aus objektiv nachweisbarem Grund mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Bei Veranstaltungen mit 130 und mehr Unterrichtseinheiten, die ausschließlich in Vollzeit stattfinden, ist jeweils eine Kündigung aus objektiv nachweisbarem Grund mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Für den Fall der Kündigung sind die anteiligen Veranstaltungskosten bis zur Kündigung voll und 40% der offenen Veranstaltungskosten sowie die Lernmittel/ Unterlagenpauschale zeitanteilig zu zahlen. Zuviel bezahlte Veranstaltungsgebühren werden innerhalb von 30 Tagen erstattet. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der IHK. Die IHK kann aus wichtigen Gründen, wie zum Beispiel nachhaltige Störung der Veranstaltungen, Urheberrechtsverletzungen durch den Teilnehmer oder Verstoß gegen die Hausordnung in den jeweiligen Veranstaltungsorten, fristlos kündigen. Daraus ergibt sich für den Teilnehmer kein Anspruch auf Zurückerstattung des Entgeltes. Noch ausstehende Teilzahlungen werden hierbei mit der Erklärung der Kündigung durch die IHK sofort fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche der IHK werden hierdurch nicht berührt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der IHK Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als die des Aufwendungsersatzes entstanden sind. 8. Absage von VeranstaltungenDie IHK hat bei Vorliegen höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung das Recht, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahltes Entgelt wird erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern die IHK nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. 9. Organisatorische ÄnderungenDie IHK behält sich organisatorische Änderungen vor. Zu diesen zählen unter anderem Dozentenwechsel, Raumwechsel innerhalb eines zumutbaren Umkreises des ursprünglichen Veranstaltungsortes. Die IHK bemüht sich, organisatorische Änderungen rechtzeitig mitzuteilen. Sollte es jedoch zu einzelnen unvorhersehbaren Unterrichtsausfällen kommen, kann der Teilnehmer hieraus keine Rechte geltend machen. 10. HaftungDie IHK haftet grundsätzlich nur für selbst oder durch ihre Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Insbesondere gilt dies bei Beschädigung und/oder dem Verlust von Sachen des Teilnehmers. Unberührt davon bleibt die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 11. UrheberrechtDie verwendete Computersoftware und die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kopieren und/oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig. 12. Erfüllungsort, GerichtsstandErfüllungsort für die Leistung der IHK ist Bayreuth, sofern nicht anders angegeben. Gerichtsstand ist Bayreuth, sofern der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. 13. NebenabredenNebenabreden bedürfen der Schriftform. 14. Unwirksame KlauselnIm Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. 15. Widerrufsrecht für Verbraucher/Privatpersonen(1) Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
IHK für Oberfranken Bayreuth Bahnhofstr. 25 95444 Bayreuth Tel.: 0921 886-0 Fax: 0921 886-207 E-Mail: weiterbildung@bayreuth.ihk.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung. |  |  Der neue IHK-Weiterbildungskatalog 2025 ist da!Wir beraten Sie gerne!Hier gehts zur Vereinbarung Ihres persönlichen Beratungstermins - vor Ort in einem unserer IHK-Bildungszentren oder ganz entspannt als Online-Meeting von Ihnen zu Hause aus.  #ONE: Mission. Wirtschaft.KURSNETder Bundesagentur für Arbeit Im KURSNET-Portal der Bundesagentur für Arbeit finden Sie weitere Anbieter unter anderem für Vorbereitungskurse auf öffentlich-rechtliche IHK-Weiterbildungsprüfungen sowie Sach- und Fachkundeprüfungen. Für die aktuelle Vollständigkeit der Angebote können wir leider keine Gewähr übernehmen.
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