Zusatzqualifikation für Bilanzbuchhalter/innen (IHK) – im Jahr 2009 wurde das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet. Die Umsetzung des Gesetzes hat zur Folge, dass jeder Kaufmann bzw. jede Kauffrau große Teile der IFRS/IAS anwenden muss.
In diesem Lehrgang werden die IFRS/IAS umfassend vermittelt. Der Arbeitsmarkt erwartet heute, dass sich auch Bilanzbuchhalter/-innen stetig fortbilden. Insbesondere bei einem Arbeitgeberwechsel
sind in der Regel entsprechende Unterlagen vorzuweisen. Damit der Teilnehmerkreis über das notwendige Fachwissen und den entsprechenden Nachweis verfügt, empfehlen wir diese Zusatzqualifikation, die mit einer bundeseinheitlichen Prüfung erworben wird.
Qualifizieren Sie sich für die größte Bilanzrechtsänderung seit 20 Jahren. Am 18.10.2007 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine neue Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter
verabschiedet. Nach dieser bietet sich die Möglichkeit, die Zusatzqualifikation „Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards“ zu erwerben.