Datenschutz wird im betrieblichen Alltag immer wichtiger: So haben beispielsweise Betriebe, in denen mehr als 9 Beschäftigte mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind, nach § 4f Bundesdatenschutzgesetz zwingend einen „betrieblichen Datenschutzbeauftragten“ zu bestellen.
Im Seminar soll der Teilnehmer in die Lage versetzt werden, die datenschutzrechtliche Relevanz von Datenverarbeitungsvorgängen richtig einzuschätzen, um datenschutzkonforme und gleichzeitig praxisgerechte Lösungsvorschläge zu entwickeln. In besonderer Weise soll zudem die Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der nicht aus dem Kreis der Geschäftsführung bestellt werden kann, beleuchtet und dessen Rechtsstellung und Verantwortungsbereich aus rechtlicher Sicht dargestellt werden.