Nach den Lohnsteueränderungsrichtlinien 2011 sorgen nun erneut eine Reihe von Verwaltungsanweisungen zum Reisekostenrecht, zur Bewirtung und bei der neuen Dienstwagenbesteuerung für Komplikationen in der Abrechnungspraxis. Aktuelle BFH-Urteile präzisieren in bestimmten Bereichen, entfalten aber auch zusätzliches Auslegungspotenzial, das es umzusetzen gilt.
Die praktische Umsetzung der Neuregelungen zum Frühstück und zur Mahlzeitengestellung bringt zusätzlich psychologische Probleme in die Unternehmen. Da bei entsprechender betrieblicher Regelung oft anders abgerechnet wird, ist es zwingend notwendig, bei der Erstattung der Reisekosten durch den Arbeitgeber zu prüfen, ob diese steuerfrei oder steuerpflichtig sind und was es bei der Vorsteuererfassung zu berücksichtigen gilt. Fehler bei der Abrechnung führen zu Steuernachzahlungen und nervenaufreibenden Rechtstreitigkeiten!
Einführung in die Grundlagen der Reisekostenabrechnung unter spezieller Berücksichtigung der LStÄR 2011, aktueller BFH-Urteile sowie aktueller BMF-Schreiben. Die TeilnehmerInnen lernen die Systematik der Reisekosten im betrieblichen Ablauf praxisnah zu verankern, um die bestehenden und neue Regelungen auch umsatzsteuerrechtlich, anhand von praktischen Fallbeispielen, ohne Nachteil für ihr Unternehmen umzusetzen.