Weiterbildung in Oberfranken

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Preis
245,00 €
Anzahl Teilnehmer

Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungsrecht

Nach den Lohnsteueränderungsrichtlinien 2011 sorgen nun erneut eine Reihe von Verwaltungsanweisungen zum Reisekostenrecht, zur Bewirtung und bei der neuen Dienstwagenbesteuerung für Komplikationen in der Abrechnungspraxis. Aktuelle BFH-Urteile präzisieren in bestimmten Bereichen, entfalten aber auch zusätzliches Auslegungspotenzial, das es umzusetzen gilt.

Die praktische Umsetzung der Neuregelungen zum Frühstück und zur Mahlzeitengestellung bringt zusätzlich psychologische Probleme in die Unternehmen. Da bei entsprechender betrieblicher Regelung oft anders abgerechnet wird, ist es zwingend notwendig, bei der Erstattung der Reisekosten durch den Arbeitgeber zu prüfen, ob diese steuerfrei oder steuerpflichtig sind und was es bei der Vorsteuererfassung zu berücksichtigen gilt. Fehler bei der Abrechnung führen zu Steuernachzahlungen und nervenaufreibenden Rechtstreitigkeiten!

Einführung in die Grundlagen der Reisekostenabrechnung unter spezieller Berücksichtigung der LStÄR 2011, aktueller BFH-Urteile sowie aktueller BMF-Schreiben. Die TeilnehmerInnen lernen die Systematik der Reisekosten im betrieblichen Ablauf praxisnah zu verankern, um die bestehenden und neue Regelungen auch umsatzsteuerrechtlich, anhand von praktischen Fallbeispielen, ohne Nachteil für ihr Unternehmen umzusetzen.

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter in Personal-, Lohnbüros und Reisekostenabrechnungsstellen, Buchhaltung sowie Unternehmer, Führungskräfte, Selbständige und Berater.

Veranstaltungsart

Vollzeit

Umfang

1 Tag

Dozent

Thomas Leibrecht

Ort & Termine

IHK-Bildungszentrum Bayreuth
Lehrgangsdauer: 10.07.2012
Seminar Nr.: BT-VSRECHT0212

Teilnehmerpreis

245,00 €

Inhalt

LStÄR 2011 - BFH-Urteile - Aktuelle BMF-Schreiben und OFD-Verfügungen
  • Grundlagen zur Auswärtstätigkeit (im In- und Ausland) gemäß LSt-Änderungsrichtlinien 2011 u.a.:
    - Begriff „Regelmäßige Arbeitsstätte“: Arbeitsgruppe in Berlin entwickelt eine Neuregelung;
    - Begriff „vorübergehend“: Präzisierung der Dauer einer Auswärtstätigkeit durch Grundsatzurteil des BFH;
    - Klarstellung zur Problematik der Arbeitnehmerüberlassung: Aktuelles BMF-Schreiben.
  • Behandlung gemischt veranlasster Reisen (Grundsatzurteil des BFH + aktuelles BMF-Schreiben)
  • Verpflegungsmehraufwand (u.a. Dreimonatsfrist mit 2-Tage-Regelung und Neubeginn einer Dreimonatsfrist)
  • Neue Auslandspauschalen 2012
  • Fahrtkosten
    (u.a. mehrere Arbeitsstätten, Verfassungsklage 0,30 €/km)
  • Übernachtungskosten
    (u.a. Frühstücksregelung inkl. arbeitsrechtliche Aspekte und Umsatzsteuerproblematik)
  • Reisenebenkosten
    (u.a. Eigenbelege, Reinigungskosten etc.)
  • Geschäftsfreundebewirtung (Neue BFH-Urteile)
  • Formvorschriften Bewirtungsbelege
  • Trinkgelder
  • VIP-Logen
  • Betriebliche Bewirtungen und Veranstaltungen
  • Arbeitsessen / Aufmerksamkeiten / Geschenke / Jubiläen / Geburtstage etc.
  • Neue Sachbezugswerte 2012
  • Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit (Neuregelung auch bei der Umsatzsteuer)
  • Bewertung von Sachbezügen und „Geldwerten Vorteilen“ und deren Erfassung sowie Verbuchung
  • Private Telefon-/Internetnutzung (auch Handy)
  • Doppelte Haushaltsführung (Neue BFH-Rechtsprechung)
  • Dienstwagen (Neu: Fahrten Whg./Arbeitsstätte, Neue BFH-Rechtsprechung zur Sonderausstattung)
  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigungspflicht bzgl. Reisekosten und doppelter Haushaltsführung
  • Umsatzsteuer / Vorsteuer bei Reisekosten, Umzugskosten, Sachbezügen, Dienstwagen und Bewirtung
  • Incentive-Reisen
  • „bahn.bonus“ / „miles & more“
  • Umzugskosten (Neue Pauschalen)
  • Vorsteuererstattung (beleglos, elektronisch) innerhalb der EU
  • etc.

Thema

Recht und Steuern

Veranstaltungsform

Seminar
Preis
245,00 €
Anzahl Teilnehmer

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