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Ausstellen von Lieferantenerklärungen – Schritt für Schritt erklärt

Alle Jahre wieder das gleiche Szenario: vorausgefüllte Langzeitlieferantenerklärungen (LLE) von Kunden werden von Lieferanten bedenkenlos unterschrieben und zurückgesandt. Lieferantenerklärungen (LE) aus dem Vorjahr dienen als Muster, nur Ausfertigungsdatum und Zeitraum werden geändert. Probleme bei Kontrollen durch den Prüfdienst des Zolls sind damit vorprogrammiert.

Seit dem 13. Juni 2017 hat sich bei Lieferantenerklärungen eine Reihe wichtiger Vorschriften geändert. Das Ausfüllen von LE/LLE wird daher anhand von Fallbeispielen Schritt für Schritt erklärt. Hierbei wird auch auf Spezialfälle eingegangen sowie die Kumulierung einzelner Herstellungsvorgänge. Dem Ausführer obliegt es, die Ursprungsregeln zu prüfen und zu dokumentieren. Der Vorteil einer Lieferantenerklärung liegt in dem Umstand, dass sie vom Unternehmer in eigener Verantwortung ausgestellt wird. Eine behördliche Mitwirkung findet hierbei nicht statt, gleichwohl ergeben sich hieraus für den Aussteller besondere Verpflichtungen. Ist eine Lieferantenerklärung - auch unbewusst - nicht korrekt ausgefüllt, können die Folgen steuer-, straf- und zivilrechtlicher Art sein. Im schlimmsten Fall kann eine unzutreffende Ursprungsangabe in einer Lieferantenerklärung zur Ungültigkeit eines Präferenznachweises führen und somit für die Handelswaren im Zielland zu einer Nachverzollung führen. Eine so entstandene Situation ist sowohl für den Ausführer als auch den Empfänger der Ware höchst prekär.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus Vertrieb, Einkauf, Logistik, Import und Export, Rechnungswesen.

Veranstaltungsform

Vollzeit

Veranstaltungsumfang

1 Tag, von 09:00 bis 17:00 Uhr

Dozent

Günther Mößler

Ort & Termine

IHK-Bildungszentrum Bayreuth
Lehrgangsdauer: 17.04.2024
BT-VSAUWI0324

IHK-Bildungszentrum Bayreuth
Lehrgangsdauer: 13.11.2024
BT-VSAUWI0424

Teilnehmerpreis

298,00 €
inkl. kleiner Mittagsimbiss, Tagungsgetränke
und Seminarunterlagen

Veranstaltungsinhalte

  • Lieferantenerklärungen und was steckt dahinter?
  • Lieferantenerklärungen: Formale und materielle Anforderungen seit 2017
  • Hinweis auf die aktuelle Dienstvorschrift Z 4214 Lieferantenerklärungen
  • Neue Präferenzabkommen, Länderlisten, Ländergruppen, Freiverkehrsabkommen
  • Anhand konkreter Beispiele werden Lieferantenerklärungen ausgefüllt und folgende Fragen besprochen:
    - Was stellt eine Lieferantenklärung dar?
    - Wer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben über den präferenzrechtlichen Ursprung von Waren?
    - Worin liegen die Vorteile einer Lieferantenerklärung und welche Pflichten sind damit verbunden?
    - Welche formellen Voraussetzungen sind bei der Ausfertigung einer LE/LLE zu beachten?
    - Warum gibt es eine Langzeit-Lieferantenerklärung?
    - Wie fülle ich eine Lieferantenerklärung korrekt aus?

Thema

Außenwirtschaft

Veranstaltungsgruppe

Seminar

Kontakt

Nicole Böhner
Nicole Böhner

Tel.: 0921 886-203
E-Mail-Kontakt:

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