 IHK-PrüfungswesenIHK-Oberfranken als Prüfungsstelle für gesetzlich normierte PrüfungenVon denWeiterbildungslehrgängen sind die Prüfungen klar zu trennen. Hier ist das Prüfungswesen der IHK für Oberfranken Bayreuth neutrale Prüfungsstelle. Die Mitarbeiter des Prüfungswesens beantworten Fragen rund um die Prüfungen, aber nicht zu den Lehrgängen. Die IHK für Oberfranken Bayreuth ist zuständig für Prüfungsbewerber, die im Kammerbezirk an einer Maßnahme der Fortbildung im Direktunterricht teilgenommen haben, im Kammerbezirk beschäftigt sind oder ihren Wohnsitz haben. Rechtsgrundlage für alle Fortbildungsprüfungen ist die Fortbildungsprüfungsordnung und die jeweilige Bundes- bzw. Kammerverordnung. Anmeldung zur IHK-Prüfung- Bitte reichen Sie die Anmeldung bei der IHK für Oberfranken Bayreuth unter Verwendung
des vorgeschriebenen Anmeldeformulars ein.
- Fügen Sie der Anmeldung bitte bei:
- Facharbeiter-, Gehilfenbrief bzw. Zeugnis zum Fachwirt, Fachkaufmann oder
Industriemeister
- Nachweis über die einschlägige Berufspraxis
- Tabellarischer Lebenslauf
- Die Kammer kann – bei Bedarf – weitere Unterlagen über den bisherigen beruflichen Werdegang
des Prüfungsbewerbers, wie z.B. Zeugnisse oder Teilnahmebescheinigungen über
den Besuch von einschlägigen Schulen und Lehrgängen einfordern.
Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-PrüfungDie Zulassungsvoraussetzungen zu den einzelnen Prüfungen finden Sie sinngemäß auf den folgenden Seiten bzw. im Internet unter www.bayreuth.ihk.de/Berufsbildung. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen bei berufsbegleitenden Lehrgängen bis zur ersten Prüfungshandlung nachgewiesen werden, bei Vollzeit-Maßnahmen zum Lehrgangsbeginn. Sonderzulassungen sind auf Antrag in Einzelfällen möglich. |