Das „Meister-BAföG“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über den Teilerlass von Darlehen hinaus, werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen. Das AFBG ermöglicht es Ihnen somit, die gesamte Qualifizierung vom Staat vorfinanzieren zu lassen und dadurch etwa die Hälfte der Lehrgangskosten zu erhalten.
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von aktuell 30,5 % und im Übrigen aus einem zinsgünstigem Bankdarlehen, das bis zu zwei Jahren nach Ende der Fortbildung zins- und tilgungsfrei ist. Darüber hinaus ist für Vollzeitmaßnahmen ein Unterhaltsbeitrag vorgesehen.
Absolventen von Weiterbildungen, die die Prüfung bestehen, erhalten nochmals einen Zuschuss von 25% auf die Darlehenssumme. Wer sich nach Abschluss der Weiterbildung selbständig macht, dem werden auf Antrag unter bestimmten Bedingungen weitere Teile des Darlehens erlassen.
Alleinerziehende können einen monatlichen Zuschuss bis zu 113 € je Monat und je Kind zu den notwendigen Kinderbetreuungskosten erhalten.
In Bayern sind die Anträge an das Landratsamt oder bei kreisfreien Städten an die Stadtverwaltung (Amt für Ausbildungsförderung) zu richten. Örtlich zuständig ist das jeweilige Landratsamt oder die Stadtverwaltung, in dessen Bezirk Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben. Teilnehmer aus anderen Bundesländern können die zuständige Stelle bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer erfahren.
Weitere Informationen sowie Fallbeispiele zur Höhe der Förderung in verschiedenen Lehrgängen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.meister-bafoeg.info.