Spätestens seit Mai 2018 ist der Datenschutz im Zuge der neuen EU-DSGVO in aller Munde. Tatsächlich sind die Anforderungen für Unternehmen im Bereich Datenschutz seit 2003 geregelt. Das Seminar soll auf Basis der aktuellsten Gesetzeslage einen Überblick über alle relevanten Themenbereiche des Datenschutzes verschaffen. Hierbei wird zunächst ein grundlegendes Gesetzesverständnis erarbeitet, um dann wichtige Einzelaspekte im Gesamtkontext des Datenschutzes nachvollziehen zu können.
Hierzu gehören insbesondere:
-Primäres und sekundäres Datenschutzrecht
-Entwicklung Datenschutz
-Grundprinzipien des Datenschutzes
-Der/Die Datenschutzbeauftragte im Unternehmen
-Verarbeitung im Auftrag
-Verfahrensverzeichnisse
-Betroffenenrechte
-Einwilligung, etc
An Hand von praktischen Beispielen werden die wesentlichen Aspekte des Datenschutzes erörtert. Die Teilnehmenden sind jederzeit aufgefordert, sich mit konkreten Fragen aus ihrem Arbeitsumfeld einzubringen, um unmittelbar praktische Lösungswege zu erarbeiten.