 AGBTeilnahme- und Zahlungsbedingungen für Veranstaltungen der ihk-lernen.gmbh (im Folgenden ihk-lernen)1. GeltungsbereichDiese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an Veranstaltungen der ihk-lernen gelten für den mit der ihk-lernen dazu abgeschlossenen Vertrag. 2. Anmeldung, VertragsschlussDie Veranstaltungen stehen für jeden zur Anmeldung offen. Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der ihk-lernen (Lehrgängen/ Seminaren/ Workshops/ online-Veranstaltungen usw.) erfolgt schriftlich auf einem gesonderten Anmeldeformular bzw. als Online-Anmeldung über die Homepage der ihk-lernen. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt bis zur Erreichung der von der ihk-lernen festgelegten maximalen Teilnehmerzahl. Sofern die ihk-lernen nicht ausdrücklich die Belegung von Teilveranstaltungen zulässt, kann die Anmeldung nur für die Veranstaltung insgesamt erfolgen. Mit Zugang der Anmeldebestätigung durch die ihk-lernen kommt der Vertrag zustande. 3. Zulassung zu PrüfungenSofern die Veranstaltung zur Vorbereitung auf eine externe Prüfung (z. B. eine IHK-Prüfung) dient, liegt die Verantwortung, sich über die Zulassungsvoraussetzungen zu informieren, beim Anmelder. Ob der Anmelder die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder nicht, berührt die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages nicht. Die Prüfungsanmeldung hat vom Anmelder selbst bei der für die Zulassung zur Prüfung zuständigen Stelle zu erfolgen. 4. LeistungsumfangDer Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. Weitere Kosten (z. B. für Fachliteratur und Unterlagenpauschale) sind nicht im Preis enthalten, außer dies wird in den jeweiligen Veranstaltungsunterlagen ausdrücklich erwähnt. Das Bestehen einer Prüfung, deren Vorbereitung die Veranstaltung dient, ist nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer etwaigen Abschlussprüfung kommt eine Minderung oder Rückforderung des Preises nicht in Betracht. Die ihk-lernen behält sich vor, den Inhalt der Veranstaltung den Erfordernissen der Praxis, geänderten Rahmenplänen (z. B. DIHK Rahmenplan) bzw. dem sonstigen Stand der pädagogischen Entwicklung anzupassen. Der Teilnehmer verpflichtet sich in den Veranstaltungsorten die jeweilige Hausordnung zu beachten. 5. Fälligkeit, Verzug, ZahlungDas Teilnehmerentgelt ist ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsamt, Arbeitgeber, Meister-BAföG) sofort mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Erstreckt sich die Veranstaltung über mehr als 130 Unterrichtsstunden und dauert sie länger als 6 Monate, können Ratenzahlungen vereinbart werden. Lehrmittel und Unterlagenpauschalen werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Wer einzelne Unterrichtseinheiten nicht besucht, hat keinen Anspruch auf eine Ermäßigung des Rechnungsbetrages. 6. RücktrittDer Teilnehmer kann bis 14 Werktage vor Beginn einer Veranstaltung mit weniger als 130 Unterrichtsstunden bzw. bis 4 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung mit mehr als 130 Unterrichtsstunden vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen hat der Teilnehmer der ihk-lernen eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 € zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 13 Werktagen vor Beginn einer Veranstaltung mit weniger als 130 Unterrichtsstunden bzw. innerhalb von 4 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung mit mehr als 130 Unterrichtsstunden, ist die ihk-lernen berechtigt, 40% des Veranstaltungsentgeltes als Schadenersatzpauschale zu verlangen. Erfolgt der Rücktritt später, ist die ihk-lernen berechtigt, 50% des Restveranstaltungsentgeltes als Kostenpauschale zu verlangen bzw. einzubehalten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der ihk-lernen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der ihk-lernen Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als die der Kostenpauschale entstanden sind. Der Teilnehmer wird von seiner Zahlungsverpflichtung frei, wenn er mit Zustimmung der ihk-lernen einen Ersatzteilnehmer stellt. 7. KündigungBei Veranstaltungen mit bis zu 130 Unterrichtsstunden ist die Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich und entbindet den Teilnehmer nicht von der grundsätzlichen Pflicht den Lehrgangspreis zu zahlen. Bei Veranstaltungen mit 130 und mehr Unterrichtseinheiten, die nicht ausschließlich in Vollzeit gehalten werden, ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Bei Veranstaltungen mit 130 und mehr Unterrichtseinheiten, die ausschließlich in Vollzeit stattfindet, ist jeweils eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Für den Fall der Kündigung sind die anteiligen Veranstaltungskosten bis zur Kündigung voll und 40% der offenen Veranstaltungskosten sowie die Lernmittel/ Unterlagenpauschale zeitanteilig zu zahlen. Zuviel bezahlte Veranstaltungsgebühren werden innerhalb von 30 Tagen erstattet. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der ihk-lernen. Die ihk-lernen kann aus wichtigen Gründen, wie zum Beispiel nachhaltige Störung der Veranstaltungen, Urheberrechtsverletzungen durch den Teilnehmer oder Verstoß gegen die Hausordnung in den jeweiligen Veranstaltungsorten, fristlos kündigen. Daraus ergibt sich für den Teilnehmer kein Anspruch auf Zurückerstattung des Entgeltes. Noch ausstehende Teilzahlungen werden hierbei mit der Erklärung der Kündigung durch die ihk-lernen sofort fällig. Weiter gehende Schadensersatzansprüche der ihk-lernen werden hierdurch nicht berührt. 8. Absage von VeranstaltungenDie ihk-lernen hat bei Vorliegen höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung das Recht, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahltes Entgelt wird erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern die ihk-lernen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. 9. Organisatorische ÄnderungenDie ihk-lernen behält sich organisatorische Änderungen vor. Zu diesen zählen unter anderem Dozentenwechsel, Raumwechsel innerhalb eines zumutbaren Umkreises des ursprünglichen Veranstaltungsortes. Die ihklernen bemüht sich, organisatorische Änderungen rechtzeitig mitzuteilen. Sollte es jedoch zu einzelnen unvorhersehbaren Unterrichtsausfällen kommen, kann der Teilnehmer hieraus keine Rechte geltend machen. 10. HaftungDie ihk-lernen haftet grundsätzlich nur für selbst oder durch ihre Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Insbesondere gilt dies bei Beschädigung und/oder dem Verlust von Sachen des Teilnehmers. Unberührt davon bleibt die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 11. UrheberrechtDie verwendete Computersoftware und die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kopieren und/oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig. 12. Erfüllungsort, GerichtsstandErfüllungsort für die Leistung der ihk-lernen ist Bayreuth, sofern nicht anders angegeben. Gerichtsstand ist Bayreuth, sofern der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. 13. NebenabredenNebenabreden bedürfen der Schriftform. 14. Unwirksame KlauselnIm Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. 15. Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung für Privatpersonen(1) Widerrufsrecht
Der Teilnehmer kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
ihk-lernen.gmbh Friedrich-von-Schiller Str. 2a 95444 Bayreuth
Fax: 0921 886-207 E-Mail: kontakt@ihk-lernen.de
(2) Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung. |  | | |  | |
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