Die Weiterbildung für Oberfranken

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AGB

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen
der IHK für Oberfranken Bayreuth (im Folgenden IHK)

1. Geltungsbereich

Diese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für entgeltliche Weiterbildungsveranstaltungen des Bereichs Berufliche Bildung der IHK gelten für den, mit der IHK hierzu abgeschlossenen Vertrag.
Im vorliegenden Text wird generell die männliche Form verwendet, wobei die weibliche Form grundsätzlich mit gemeint ist.

2. Anmeldung, Vertragsschluss

Die Veranstaltungen stehen für jeden zur Anmeldung offen. Die Anmeldung zur
Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen der IHK (Lehrgängen/ Seminaren/
Workshops/ online-Veranstaltungen usw.) erfolgt schriftlich auf einem
gesonderten Anmeldeformular bzw. als Online-Anmeldung über die www.ihk-lernen.
de. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres
Einganges berücksichtigt bis zur Erreichung der von der IHK festgelegten
maximalen Teilnehmerzahl. Sofern die IHK nicht ausdrücklich die Belegung von
Teilveranstaltungen zulässt, kann die Anmeldung nur für die Veranstaltung
insgesamt erfolgen. Mit Zugang der Anmeldebestätigung durch die IHK kommt
der Vertrag zustande.

3. Zulassung zu Prüfungen

Sofern die Veranstaltung zur Vorbereitung auf eine Prüfung (z. B. eine IHK-Prüfung)
dient, liegt die Verantwortung, sich über die Zulassungsvoraussetzungen
zu informieren, beim Anmelder. Ob der Anmelder die
Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder nicht, berührt die Rechtswirksamkeit
dieses Vertrages nicht.
Die Prüfungsanmeldung hat vom Anmelder selbst bei der für die Zulassung zur
Prüfung zuständigen Stelle (in der Regel die IHK für Oberfranken
Bayreuth/Referat Prüfungswesen Weiterbildung) zu erfolgen.

4. Leistungsumfang

Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und die
Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. Weitere Kosten (z. B. für Fachliteratur
und Unterlagenpauschale) sind nicht im Preis enthalten, außer dies wird
in den jeweiligen Veranstaltungsunterlagen ausdrücklich erwähnt. Das Bestehen
einer Prüfung, deren Vorbereitung die Veranstaltung dient, ist nicht geschuldet.
Bei Nichtbestehen einer etwaigen Abschlussprüfung kommt eine Minderung
oder Rückforderung des Preises nicht in Betracht. Die IHK behält sich vor, den
Inhalt der Veranstaltung den Erfordernissen der Praxis, geänderten
Rahmenplänen (z. B. DIHK Rahmenplan) bzw. dem sonstigen Stand der
pädagogischen Entwicklung anzupassen. Der Teilnehmer verpflichtet sich in
den Veranstaltungsorten die jeweilige Hausordnung zu beachten.

5. Fälligkeit, Verzug, Zahlung

Das Teilnehmerentgelt ist ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter
(z. B. Arbeitsamt, Arbeitgeber, Meister-BAföG) sofort mit Rechnungsstellung
fällig und innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Erstreckt sich
die Veranstaltung über mehr als 130 Unterrichtsstunden und dauert sie länger
als 6 Monate, können Ratenzahlungen vereinbart werden. Lehrmittel und
Unterlagenpauschalen werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes
ausdrücklich vereinbart ist. Wer einzelne Unterrichtseinheiten nicht besucht, hat
keinen Anspruch auf eine Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

6. Rücktritt

Der Teilnehmer kann bis 14 Werktage vor Beginn einer Veranstaltung mit
weniger als 130 Unterrichtsstunden bzw. bis 4 Wochen vor Beginn einer
Veranstaltung mit mehr als 130 Unterrichtsstunden vom Vertrag zurücktreten. In
diesen Fällen hat der Teilnehmer der IHK eine pauschalierte
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 € zu zahlen.
Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 13 Werktagen vor Beginn einer Veranstaltung
mit weniger als 130 Unterrichtsstunden bzw. innerhalb von 4 Wochen vor
Beginn einer Veranstaltung mit mehr als 130 Unterrichtsstunden, ist die IHK
berechtigt, 40% des Veranstaltungsentgeltes als pauschalierten
Aufwendungsersatz zu verlangen.
Erfolgt der Rücktritt später, ist die IHK berechtigt, 50% des
Restveranstaltungsentgeltes als pauschalierten Aufwendungsersatz zu
verlangen bzw. einzubehalten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der IHK.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der IHK Kosten
überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als die des
Aufwendungsersatzes entstanden sind. Der Teilnehmer wird von seiner
Zahlungsverpflichtung frei, wenn er mit Zustimmung der IHK einen
Ersatzteilnehmer stellt.

7. Kündigung

Bei Veranstaltungen mit bis zu 130 Unterrichtsstunden ist die Kündigung nur
aus wichtigem Grund möglich und entbindet den Teilnehmer nicht von der
grundsätzlichen Pflicht den Lehrgangspreis zu zahlen.
Bei Veranstaltungen mit 130 und mehr Unterrichtseinheiten, die nicht
ausschließlich in Vollzeit gehalten werden, ist eine Kündigung nur aus objektiv
nachweisbarem Grund mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich.
Bei Veranstaltungen mit 130 und mehr Unterrichtseinheiten, die ausschließlich
in Vollzeit stattfinden, ist jeweils eine Kündigung aus objektiv nachweisbarem
Grund mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Für den Fall der
Kündigung sind die anteiligen Veranstaltungskosten bis zur Kündigung voll und
40% der offenen Veranstaltungskosten sowie die Lernmittel/
Unterlagenpauschale zeitanteilig zu zahlen. Zuviel bezahlte
Veranstaltungsgebühren werden innerhalb von 30 Tagen erstattet. Die
Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der IHK.
Die IHK kann aus wichtigen Gründen, wie zum Beispiel nachhaltige Störung der
Veranstaltungen, Urheberrechtsverletzungen durch den Teilnehmer oder Verstoß
gegen die Hausordnung in den jeweiligen Veranstaltungsorten, fristlos kündigen.
Daraus ergibt sich für den Teilnehmer kein Anspruch auf Zurückerstattung des
Entgeltes. Noch ausstehende Teilzahlungen werden hierbei mit der Erklärung der
Kündigung durch die IHK sofort fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche
der IHK werden hierdurch nicht berührt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass der IHK Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich
geringerer Höhe als die des Aufwendungsersatzes entstanden sind.

8. Absage von Veranstaltungen

Die IHK hat bei Vorliegen höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung das
Recht, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahltes Entgelt wird erstattet.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern die IHK
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

9. Organisatorische Änderungen

Die IHK behält sich organisatorische Änderungen vor. Zu diesen zählen unter
anderem Dozentenwechsel, Raumwechsel innerhalb eines zumutbaren
Umkreises des ursprünglichen Veranstaltungsortes. Die IHK bemüht sich,
organisatorische Änderungen rechtzeitig mitzuteilen. Sollte es jedoch zu einzelnen
unvorhersehbaren Unterrichtsausfällen kommen, kann der Teilnehmer hieraus
keine Rechte geltend machen.

10. Haftung

Die IHK haftet grundsätzlich nur für selbst oder durch ihre Erfüllungsgehilfen
verursachte Schäden, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
beruhen. Insbesondere gilt dies bei Beschädigung und/oder dem Verlust von
Sachen des Teilnehmers. Unberührt davon bleibt die Haftung für Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit.

11. Urheberrecht

Die verwendete Computersoftware und die Arbeitsunterlagen sind
urheberrechtlich geschützt. Kopieren und/oder Weitergabe an Dritte ist nur mit
vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Leistung der IHK ist Bayreuth, sofern nicht anders
angegeben. Gerichtsstand ist Bayreuth, sofern der Teilnehmer Kaufmann im
Sinne des Handelsgesetzbuches ist.

13. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

14. Unwirksame Klauseln

Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

15. Widerrufsrecht für Verbraucher/Privatpersonen

(1) Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

IHK für Oberfranken Bayreuth
Bahnhofstr. 25
95444 Bayreuth
Tel.: 0921 886-0
Fax: 0921 886-207
E-Mail: weiterbildung@bayreuth.ihk.de


mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung.

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Stand: 30.06.2014

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