Weiterbildung in Oberfranken

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AGB

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen
der IHK für Oberfranken Bayreuth (im Folgenden IHK)

1. Geltungsbereich

Diese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für entgeltliche
Weiterbildungsveranstaltungen des Bereichs Berufliche Bildung der IHK gelten
für den, mit der IHK hierzu abgeschlossenen Vertrag. Die IHK ist berechtigt Ihre
Tochtergesellschaft „ihk-lernen.gmbh, Friedrich-von-Schiller-Str. 2a, 95444
Bayreuth“ mit der Durchführung, Verwaltung und Abrechnung der
Weiterbildungsveranstaltungen zu beauftragen.
Im vorliegenden Text wird generell die männliche Form verwendet, wobei die
weibliche Form grundsätzlich mit gemeint ist.

2. Anmeldung, Vertragsschluss

Die Veranstaltungen stehen für jeden zur Anmeldung offen. Die Anmeldung zur
Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen der IHK (Lehrgängen/ Seminaren/
Workshops/ online-Veranstaltungen usw.) erfolgt schriftlich auf einem
gesonderten Anmeldeformular bzw. als Online-Anmeldung über die www.ihklernen.
de. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres
Einganges berücksichtigt bis zur Erreichung der von der IHK festgelegten
maximalen Teilnehmerzahl. Sofern die IHK nicht ausdrücklich die Belegung von
Teilveranstaltungen zulässt, kann die Anmeldung nur für die Veranstaltung
insgesamt erfolgen. Mit Zugang der Anmeldebestätigung durch die IHK kommt
der Vertrag zustande.

3. Zulassung zu Prüfungen

Sofern die Veranstaltung zur Vorbereitung auf eine Prüfung (z. B. eine IHKPrüfung)
dient, liegt die Verantwortung, sich über die Zulassungsvoraussetzungen
zu informieren, beim Anmelder. Ob der Anmelder die
Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder nicht, berührt die Rechtswirksamkeit
dieses Vertrages nicht.
Die Prüfungsanmeldung hat vom Anmelder selbst bei der für die Zulassung zur
Prüfung zuständigen Stelle (in der Regel die IHK für Oberfranken
Bayreuth/Referat Prüfungswesen Weiterbildung) zu erfolgen.

4. Leistungsumfang

Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und die
Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. Weitere Kosten (z. B. für Fachliteratur
und Unterlagenpauschale) sind nicht im Preis enthalten, außer dies wird
in den jeweiligen Veranstaltungsunterlagen ausdrücklich erwähnt. Das Bestehen
einer Prüfung, deren Vorbereitung die Veranstaltung dient, ist nicht geschuldet.
Bei Nichtbestehen einer etwaigen Abschlussprüfung kommt eine Minderung
oder Rückforderung des Preises nicht in Betracht. Die IHK behält sich vor, den
Inhalt der Veranstaltung den Erfordernissen der Praxis, geänderten
Rahmenplänen (z. B. DIHK Rahmenplan) bzw. dem sonstigen Stand der
pädagogischen Entwicklung anzupassen. Der Teilnehmer verpflichtet sich in
den Veranstaltungsorten die jeweilige Hausordnung zu beachten.

5. Fälligkeit, Verzug, Zahlung

Das Teilnehmerentgelt ist ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter
(z. B. Arbeitsamt, Arbeitgeber, Meister-BAföG) sofort mit Rechnungsstellung
fällig und innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Erstreckt sich
die Veranstaltung über mehr als 130 Unterrichtsstunden und dauert sie länger
als 6 Monate, können Ratenzahlungen vereinbart werden. Lehrmittel und
Unterlagenpauschalen werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes
ausdrücklich vereinbart ist. Wer einzelne Unterrichtseinheiten nicht besucht, hat
keinen Anspruch auf eine Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

6. Rücktritt

Der Teilnehmer kann bis 14 Werktage vor Beginn einer Veranstaltung mit
weniger als 130 Unterrichtsstunden bzw. bis 4 Wochen vor Beginn einer
Veranstaltung mit mehr als 130 Unterrichtsstunden vom Vertrag zurücktreten. In
diesen Fällen hat der Teilnehmer der IHK eine pauschalierte
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 € zu zahlen.
Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 13 Werktagen vor Beginn einer Veranstaltung
mit weniger als 130 Unterrichtsstunden bzw. innerhalb von 4 Wochen vor
Beginn einer Veranstaltung mit mehr als 130 Unterrichtsstunden, ist die IHK
berechtigt, 40% des Veranstaltungsentgeltes als pauschalierten
Aufwendungsersatz zu verlangen.
Erfolgt der Rücktritt später, ist die IHK berechtigt, 50% des
Restveranstaltungsentgeltes als pauschalierten Aufwendungsersatz zu
verlangen bzw. einzubehalten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der IHK.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der IHK Kosten
überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als die des
Aufwendungsersatzes entstanden sind. Der Teilnehmer wird von seiner
Zahlungsverpflichtung frei, wenn er mit Zustimmung der IHK einen
Ersatzteilnehmer stellt.

7. Kündigung

Bei Veranstaltungen mit bis zu 130 Unterrichtsstunden ist die Kündigung nur
aus wichtigem Grund möglich und entbindet den Teilnehmer nicht von der
grundsätzlichen Pflicht den Lehrgangspreis zu zahlen.
Bei Veranstaltungen mit 130 und mehr Unterrichtseinheiten, die nicht
ausschließlich in Vollzeit gehalten werden, ist eine Kündigung nur aus objektiv
nachweisbarem Grund mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich.
Bei Veranstaltungen mit 130 und mehr Unterrichtseinheiten, die ausschließlich
in Vollzeit stattfinden, ist jeweils eine Kündigung aus objektiv nachweisbarem
Grund mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Für den Fall der
Kündigung sind die anteiligen Veranstaltungskosten bis zur Kündigung voll und
40% der offenen Veranstaltungskosten sowie die Lernmittel/
Unterlagenpauschale zeitanteilig zu zahlen. Zuviel bezahlte
Veranstaltungsgebühren werden innerhalb von 30 Tagen erstattet. Die
Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der IHK.
Die IHK kann aus wichtigen Gründen, wie zum Beispiel nachhaltige Störung der
Veranstaltungen, Urheberrechtsverletzungen durch den Teilnehmer oder Verstoß
gegen die Hausordnung in den jeweiligen Veranstaltungsorten, fristlos kündigen.
Daraus ergibt sich für den Teilnehmer kein Anspruch auf Zurückerstattung des
Entgeltes. Noch ausstehende Teilzahlungen werden hierbei mit der Erklärung der
Kündigung durch die IHK sofort fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche
der IHK werden hierdurch nicht berührt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass der IHK Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich
geringerer Höhe als die des Aufwendungsersatzes entstanden sind.

8. Absage von Veranstaltungen

Die IHK hat bei Vorliegen höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung das
Recht, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahltes Entgelt wird erstattet.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern die IHK
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

9. Organisatorische Änderungen

Die IHK behält sich organisatorische Änderungen vor. Zu diesen zählen unter
anderem Dozentenwechsel, Raumwechsel innerhalb eines zumutbaren
Umkreises des ursprünglichen Veranstaltungsortes. Die IHK bemüht sich,
organisatorische Änderungen rechtzeitig mitzuteilen. Sollte es jedoch zu einzelnen
unvorhersehbaren Unterrichtsausfällen kommen, kann der Teilnehmer hieraus
keine Rechte geltend machen.

10. Haftung

Die IHK haftet grundsätzlich nur für selbst oder durch ihre Erfüllungsgehilfen
verursachte Schäden, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
beruhen. Insbesondere gilt dies bei Beschädigung und/oder dem Verlust von
Sachen des Teilnehmers. Unberührt davon bleibt die Haftung für Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit.

11. Urheberrecht

Die verwendete Computersoftware und die Arbeitsunterlagen sind
urheberrechtlich geschützt. Kopieren und/oder Weitergabe an Dritte ist nur mit
vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Leistung der IHK ist Bayreuth, sofern nicht anders
angegeben. Gerichtsstand ist Bayreuth, sofern der Teilnehmer Kaufmann im
Sinne des Handelsgesetzbuches ist.

13. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

14. Unwirksame Klauseln

Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

15. Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung für Privatpersonen

(1) Widerrufsrecht Der Teilnehmer kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

IHK für Oberfranken Bayreuth
Bahnhofstr. 25
95444 Bayreuth

Fax: 0921 886-207
E-Mail: info@bayreuth.ihk.de

(2) Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung.

Stand: 12.04.2013

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